Wir versuchen die wichtigsten Fragen zu klären.
Ältere Ansichtskarten sind nicht nur historische Dokumente, sondern auch beliebte Sammelobjekte und Erinnerungsstücke. Der Wert dieser orientiert an vielen unterschiedlichen Faktoren wie Seltenheit oder ihre Funktion als historischer Zeitzeuge, aber genauso spielt die Erhaltung eine wichtige Rolle.
Auf oldthing.de werden im Moment über 7,5 Millionen Ansichtskarten angeboten.
oldthing.de versteht sich als Verkaufsplattform für über 400 verschiedene Händler und ist somit also nicht der Verkäufer der Karten, sondern ein Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, ähnlich wie eBay.
Meist verkaufen unsere Händler gebrauchte Ansichtskarten, Einzelstücke, historische Dokumente etc.
Diese erhalten sie aus Nachlässen, Aufkäufen etc., ab und zu ist auch Neuware dabei, aber meist sind diese auch in einer aufgekauften Sammlung dabei und Einzelstücke beim betreffenden Händler. Daher dürfen unsere Händler diese Artikel verkaufen, da sie in deren Besitz sind.
Oldthing.de ist nicht dafür verantwortlich, welche Karten die Händler bei uns verkaufen und zu welchen Preisen diese angeboten werden.
Doch oft stellt sich die Frage: Sind diese alten Ansichtskarten noch durch das Urheberrecht geschützt? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Urheberrecht eine begrenzte Schutzfrist hat. In den meisten Ländern erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das bedeutet, dass Ansichtskarten, die vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurden und deren Urheber bereits verstorben sind, in der Regel gemeinfrei sind und frei verwendet werden können.
(Siehe: §64 Urheberrechtsgesetz: „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“)
Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel können Ansichtskarten, die als Massenprodukte hergestellt wurden, oft einem Verlag oder einer Druckerei zugeschrieben werden. In solchen Fällen ist der Urheber möglicherweise nicht eindeutig identifizierbar, und das Urheberrecht kann auf das Unternehmen übergegangen sein. In solchen Fällen könnte das Urheberrecht möglicherweise noch gültig sein, wenn der Verlag oder die Druckerei als Urheber angesehen wird und das Unternehmen noch aktiv ist. Zu finden sind diese Angaben zumeist auf den Rückseiten der Karten und sollten zumindest immer genannt werden bei Verwendung.
Leider können wir von oldthing auch nicht entscheiden, ob Sie die gekauften Ansichtskarten für andere als zu Sammlerzwecken nutzen dürfen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass nicht nur das Urheberrecht, sondern zum Beispiel das Recht am eigenen Bild beachtet werden muss. Auf Ansichtskarten sind oft Personen abgebildet, und das Recht am eigenen Bild schützt die Persönlichkeitsrechte dieser Personen. Wenn also eine Ansichtskarte Personen zeigt, müssen möglicherweise auch ihre Einwilligung oder die Erlaubnis ihrer Erben eingeholt werden, bevor die Ansichtskarte verwendet oder reproduziert werden kann.
Insgesamt ist das Thema Copyright bei alten Ansichtskarten also komplex und erfordert eine genaue Prüfung der einzelnen Umstände. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle geltenden Gesetze und Rechte eingehalten werden.
Quellen:
"Urheberrechtsgesetz" - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
"Recht am eigenen Bild" - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz