Dr. F. A. von Bernewitz: für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Unter Berücksichtigung der Landtagsverhandlungen mit Erläuterungen herausgegeben Königl. Sächs. Gesetz, betreffend d

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Beschreibung

Einleitung - Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873 - Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation derBehörden für die innere Verwaltung, vom 21. April 1873 und der damitzusammenhängenden Gesetze betreffend, vom 20. August 1874 - - Beilage A. Eintheilung des Königreichs Sachsen nach den kreishaupt- und amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirken - - - Verordnung, die Errichtung amshauptmannschaftlicher Delegationen betreffend, vom 21. August 1874 - Verordnung, die in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Competenzverhältnisse betreffend, vom 22. August 1874 - Verordnung, die Zuständigkeit in Angelegenheiten der öffentlichen Irrenfürsorge betreffend, vom 23. August 1874 - - Beilage A. Instruction für die Ortspolizeibehörden, die in Betreffgemeingefährlicher Irrer vorläufig zu ergreifenden Maßregeln betreffend - - - Verordnung, die Competenz der Elbschifffahrtsgerichte und der Elbstromämter betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Aufhebung von Todten und Scheintodten, ingleichen die Anzeigen über außerordentliche Vorfälle und die Lebensrettungsprämien betreffend, vom 21. September 1874 - - Beilage A. Anleitung zur Behandlung Scheintodter - - Beilage B. Anzeige über Auffindung eines Todten oder Scheintodten - - Beilage C. Anzeige über nachbemerkten Unglücksfall, resp. Selbstmord - - - Verordnung, zu Ausführung des Gesetzes, daß Verfahren inVerwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873, vom 22. September 1874 - - Beilage A. Formulare zu Strafverfügungen - - - Verordnung des Ministeriums des Innern, die künftigen Medicinalbezirke und die beiden Apothekenrevisionsbezirke betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Einführung der neuen organischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgschen Receßherrschaften betreffend, vom 19. September 1874 - Verordnung, die Königliche Verwaltungs-Commission für die Schönburg'schen Receßherrschaften betreffend, vom 21. September 1874 - Anhang: Formulare zu dem vorgeschriebenen Wahlverhandlungsprotocoll - Sachregister
220 Seiten
ca. 11 x 17
Halbleinen.

Zustand

noch guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren - 2 alte Namen im Vorsatz - Bindung etwas gelockert - Papier etwas vergilbt, aber Seiten überwiegend sauber und ordentlich - Seiten teils etwas eselsohrig - Besitzerstempel auf dem Titel - Rückseite fachgerecht repariert

Details zum Artikel

Autor: Dr. F. A. von Bernewitz

Titel: für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Unter Berücksichtigung der Landtagsverhandlungen mit Erläuterungen herausgegeben
Königl. Sächs. Gesetz, betreffend die Organisation der Behörden

Verlagsname: Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung

Jahr: 1874

Freie Beschreibung: Einleitung - Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873 - Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation derBehörden für die innere Verwaltung, vom 21. April 1873 und der damitzusammenhängenden Gesetze betreffend, vom 20. August 1874 - - Beilage A. Eintheilung des Königreichs Sachsen nach den kreishaupt- und amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirken - - - Verordnung, die Errichtung amshauptmannschaftlicher Delegationen betreffend, vom 21. August 1874 - Verordnung, die in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Competenzverhältnisse betreffend, vom 22. August 1874 - Verordnung, die Zuständigkeit in Angelegenheiten der öffentlichen Irrenfürsorge betreffend, vom 23. August 1874 - - Beilage A. Instruction für die Ortspolizeibehörden, die in Betreffgemeingefährlicher Irrer vorläufig zu ergreifenden Maßregeln betreffend - - - Verordnung, die Competenz der Elbschifffahrtsgerichte und der Elbstromämter betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Aufhebung von Todten und Scheintodten, ingleichen die Anzeigen über außerordentliche Vorfälle und die Lebensrettungsprämien betreffend, vom 21. September 1874 - - Beilage A. Anleitung zur Behandlung Scheintodter - - Beilage B. Anzeige über Auffindung eines Todten oder Scheintodten - - Beilage C. Anzeige über nachbemerkten Unglücksfall, resp. Selbstmord - - - Verordnung, zu Ausführung des Gesetzes, daß Verfahren inVerwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873, vom 22. September 1874 - - Beilage A. Formulare zu Strafverfügungen - - - Verordnung des Ministeriums des Innern, die künftigen Medicinalbezirke und die beiden Apothekenrevisionsbezirke betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Einführung der neuen organischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgschen Receßherrschaften betreffend, vom 19. September 1874 - Verordnung, die Königliche Verwaltungs-Commission für die Schönburg'schen Receßherrschaften betreffend, vom 21. September 1874 - Anhang: Formulare zu dem vorgeschriebenen Wahlverhandlungsprotocoll - Sachregister
220 Seiten
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