Gierke, Otto v. Das deutsche Genossenschaftsrecht. I. Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaft. – II. Geschichte des deutschen Körperschaftsbegriffs. – III. Die Staats- und Korporationslehre des Alterthums und des Mittelalters und ihre Aufnahme in Deutschland. – IV. Die Staats- und Korporationslehre der Neuzeit. 4 Bände. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung 1868-1913. Gr.-8°. XXXIV, 1111, (1) S.; LVI, 976 S.; LII, 826 S.; LIV, 567, (1) S. OHldr. mit goldgepr. Rückentiteln.
NDB VI, 374 f. PMM 360. Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland II, 359 ff. – Vollständig sehr seltene erste Ausgabe des bedeutendsten Werks zum Naturrecht. – Der bedeutende Jurist und Rechtshistotiker O. v. Gierke (1841-1921), durch seine Frau verschwägert mit der deutsch-jüdischen Verleger- und Juristenfamilie Loening (Rütten und Loening), war der Vater u.a. der Sozialpolitikerin Anna v. Gierke und des Rechtsprofessors Julius v. Gierke. – „Dieses Buch, das Gierke bereits als Student zu schreiben begann, war sein Lebenswerk. Der erste Band erschien weniger als ein Jahr nach seiner Habilitation. Sein Thema war der Aufbau und die Entwicklung sozialer Gruppen und Genossenschaften in Beziehung zu rechtlichen und ethischen Prinzipien eine Untersuchung, für die die verwickelte Geschichte Deutschlands ausgezeichnetes Material lieferte. Die beiden ersten Bände behandeln eingehend das Wachstum von Genossenschaften und Körperschaften in Deutschland, doch erweitert Gierke sein Thema in den letzten beiden Bänden, so daß wir es schließlich mit einer vom Altertum bis in die Moderne reichenden Geschichte der Lehren vom Staate und von den Körperschaften zu tun haben. Dieser Teil von Gierkes Werk liefert die einzige zusammenhängende und kritische Untersuchung der von den Anhängern des Naturrechtes entwickelten umfassenden Lehre von der menschlichen Gesellschaft – Politik, Verfassungsrecht und Genossenschaftsrecht. Dabei handelt es sich um das positive, das Gesetzliche Recht oder das Naturrecht der menschlichen Gesellschaft und um die positiven Rechte oder Naturrechte des Menschen. … Die naturrechtliche Theorie liegt sowohl der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wie der Rechtfertigung der Französischen Revolution zugrunde. Gierke zieht in seinem riesigen Werk die Summe aus all dem. Dazu brachte er ein umfangreiches Wissen und eine ganz selbständige Behandlung seines Stoffes mit, die sich auf seine Anschauung von einer organischen Gruppe – Stamm, Stadt oder Volk – stützten. Dem von ihm behandelten Thema wurden dadurch neue Perspektiven gegeben“ (Carter/Muir). – „G. hat ein monumentales Lebenswerk geschaffen, das der juristischen Durchdringung des Deutschen Privatrechts, insbesondere des Genossenschafts- und Körperschaftsrechts, und überhaupt dem germanistischen Anteil an der deutschen Rechtsentwicklung gilt. … So ist sein früh konzipiertes, unvollendet gebliebenes Hauptwerk, das deutsche Genossenschaftsrecht, mit all seinen wichtigen und bis heute maßgeblich gebliebenen rechtstheoretischen Erkenntnissen eine juristische Großtat ersten Ranges, hat dagegen die allgemeine Geschichtsforschung auffällig wenig befruchtet“ (K. S. Bader in NDB). – Einbände etwas berieben, Titelblatt von Band I etwas fleckig, St. a. V. u. T., Titelblatt von Band III mit hinterlegten Randausrissen (kein Textverlust), sonst von geringen Alters- und Gebrauchsspuren gut erhaltenes Exemplar aus der Bibliothek des span. Historikers José Manuel Pérez-Prendes y Muñoz de Arraco (1933-2017).
Gute Ware
alles bestens!