Die neue Verpackungsverordnung

oldthing gibt Ihnen dazu ein paar wichtige Informationen und Tipps.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.

Seit dem 01.01.2009 ist es verboten, Verpackungen, die nicht lizenziert sind, in Umlauf zu bringen (Vertriebsverbot). Die Verpackungsverordnung besagt, dass sämtliche in den Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien von gewerblichen Händlern bei einem Dualen System registriert (lizenziert) sein müssen. Als Verpackungsmaterial anzusehen sind Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Hierzu zählen auch sämtliche verwendete Folien und Füllmaterialien (wie Zeitungspapier, Polster, etc.).

Für private Anbieter gilt unverändert, dass Versandverpackungen PRIVATER Internetverkäufer keine Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung und somit auch nicht lizenzpflichtig bei einem Dualen System sind.

Was bedeutet das nun für Sie als Online und Versandhändler?
Beim Verkauf Ihrer verpackten Produkte sind Sie ein sogenannter Erstinverkehrbringer „von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen“ und werden als solcher in die Beteiligungs- und Erklärungspflicht genommen. Um Ihrer Nachweispflicht als Erstinverkehrbringer gem. der Verpackungsordnung nachzukommen, müssen Sie sich bei einem Dualen System registrieren lassen. Diese Registrierung ist gegenwärtig bei 9 Dualen Systemen in Deutschland möglich. Eine Lizenz gilt für jeweils ein Jahr und muss danach erneuert werden. Diese Lizenzierung ist in jedem Fall kostenpflichtig.

Nachfolgend die Links zu den 9 Dualen Systemen in Deutschland:


Empfehlenswert:
Der Verpackungsmittelhersteller Bähr bietet Ihnen eine Lizenzierung bei dem Dualen System Zentek. Diese Lizenzierung kostet Sie hier ab 20 Euro plus einer Bearbeitungsgebühr von 35 Euro. Die 20 Euro würden sich erst erhöhen, wenn Sie jährlich mehr als 120kg Karton verbrauchen. Aber selbst wenn Sie eine höhere Menge benötigen: Die Kosten bleiben hier immer noch vergleichsweise gering. Die genaue Summe Ihrer Lizenzierungskosten können Sie mit dem Lizenz-Rechner kalkulieren. Darüber hinaus werden Ihnen sogar noch die Bearbeitungsgebühren von 35 Euro erstattet, wenn Sie bei Bähr-Verpackungsmittel einen jährlichen Warennettoumsatz von mind. 350 Euro haben.

oldthing Redaktion 01/2009