Boley (auch Bolley), Heinrich Ernst Ferdinand.
Betrachtungen über verschiedene Rechts-Materien. Stuttgart, Erhard
1800. 8°. XXII, 530 S. Hldr. der Zeit mit goldgepr. Rückenschild und
Linienvergoldung.
ADB III, 110 f. VD18 10274634. –
Erste und wohl einzige Ausgabe der ersten Veröffentlichung. Die Aufsätze
behandeln vorwiegend das württ. Finanz- und Zivilrecht. – H. E. F.
Bolley (1770-1847), „einer der bedeutendsten würtembergischen Juristen, …
Schon im April … (1794) wurde er von der Amtsversammlung des Oberamts
Waiblingen zum Amtsschreiber gewählt. Zugleich ließ er sich auch unter
die Zahl der Advocaten aufnehmen und befaßte sich nicht nur mit Führung
von Processen, sondern auch mit dem Unterricht angehender Schreiber und
Juristen, wodurch er sich bald einen Namen in Würtemberg machte. Als im
J. 1815 König Friedrich seinem Lande wieder eine Verfassung geben wollte
und Wahlen zur Volksvertretung ausschreiben ließ, wurde B. vom Oberamt
Marbach zum Abgeordneten gewählt, in den Verfassungskämpfen der
folgenden Jahre einer der hervorragendsten, eifrigsten Vorkämpfer für
das alte Recht, für das er, wie in den Debatten, so in officiellen
Schriftstücken und Flugschriften eintrat. Besonders hielt er an dem
ständischen Ausschuß und der besonderen ständischen Steuerverwaltung mit
größter Zähigkeit fest. Es war nicht juristische Engherzigkeit, was ihn
zu dieser unbeugsamen Haltung trieb, sondern die Befürchtung, durch
Aufgebung des Rechtsbodens fürstlicher Willkür anheimzufallen“ (Karl
Klüpfel in ADB). – Zeitgenöss. Besitzvermerk auf dem Vorsatz, sehr gutes
sauberes Exemplar.
Gute Ware
alles bestens!